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Landgericht Dortmund·3 O 556/18·23.01.2020

LG Dortmund: Klage abgewiesen; Kostenfolge und vorläufige Vollstreckbarkeit angeordnet

ZivilrechtAllgemeines ZivilrechtZivilprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger nahm das Landgericht Dortmund in Anspruch; das Gericht wies die Klage ab. Im Tenor ist geregelt, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits trägt (Streitwert bis 40.000 €). Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Vollstreckung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags angeordnet. Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.

Ausgang: Klage des Klägers abgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 120 %

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Abweisung der Klage trifft den Unterlegenen regelmäßig die Kostenlast des Rechtsstreits, soweit das Gericht nichts anderes bestimmt.

2

Das Gericht kann ein Urteil vorläufig vollstreckbar erklären und zugleich die Vollstreckung der Gegenpartei gegen Anordnung einer Sicherheitsleistung entgegensetzen.

3

Die Höhe der anzuordnenden Sicherheitsleistung kann prozentual über dem jeweils zu vollstreckenden Betrag bemessen werden, um die Vollstreckung wirksam abzusichern.

Zitiert von (6)

5 zustimmend · 1 neutral

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.2.Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert in Höhe von bis zu 40.000,00 € trägt der Kläger.3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.