Themis
Anmelden
Landgericht Dortmund·19 O 7/02·23.01.2002

Unterlassungsverfügung gegen 'Halbpreis-Aktion'-Werbung im geschäftlichen Verkehr

Gewerblicher RechtsschutzWettbewerbsrechtUnterlassungsanspruchStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Dortmund untersagt der Antragsgegnerin im geschäftlichen Verkehr die Werbung mit einer konkreten "Halbpreis-Aktion" samt exemplarischer Preisangaben und die Durchführung entsprechender Verkaufsveranstaltungen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sind Ordnungsgeld bis 250.000 € bzw. ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten bestimmt; insgesamt höchstens zwei Jahre. Die Antragsgegnerin trägt die Verfahrenskosten; Streitwert 8.000 €.

Ausgang: Unterlassungsantrag stattgegeben; Werbung mit der genannten "Halbpreis-Aktion" untersagt, Antragsgegnerin trägt Kosten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Unterlassungsanspruch im Wettbewerbsrecht kann sich auf die Untersagung einer konkret formulierten Werbeankündigung erstrecken und die Durchführung der so angekündigten Verkaufsveranstaltung verbieten.

2

Das Gericht kann für jede Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft festsetzen sowie eine Gesamtgrenze für die Ersatzhaft bestimmen.

3

Im Verfügungsverfahren trägt die unterliegende Partei regelmäßig die Kosten des Verfahrens.

4

Für Unterlassungsanträge wird der Streitwert durch das Gericht festgesetzt und in der Entscheidung angegeben.

Tenor

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgelds bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten – oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt, jedoch aufgrund dieser Verfügung höchstens zwei Jahre, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Werbeankündigungen oder sonstigen öffentlichen Mitteilung zu werben mit einer Verkaufsveranstaltung wie folgt:

„Halbpreis-Aktion

von…bis…

Brot, Brötchen, Konditorei- und Backwaren

alles zum halben Preis

zum Beispiel

Brötchen                            statt 0,23 EURO nur 0,11 EURO

Mehrkornbrötchen              statt 0,40 EURO nur 0,20 EURO

Kassler 1250 g              statt 2,50 EURO nur 1,25 EURO

Bienenstich gr. St.              statt 1,60 EURO nur 0,80 EURO

…gleiche Qualität zum halben Preis solange der Vorrat reicht!“

und/oder eine derart angekündigte Verkaufsveranstaltung durchzuführen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 8000 € festgesetzt.

Rubrum

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext