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Landgericht Dortmund·13 O 147/06·07.11.2006

Einstweilige Verfügung: Unternehmerkennzeichnung bei eBay-Verkauf von Fußballtickets

Gewerblicher RechtsschutzWettbewerbsrecht (UWG)E-Commerce/InternetrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Dortmund erließ einstweilige Verfügung gegen eine Verkäuferin auf eBay, die sich beim Angebot von Fußballtickets als Privatverkäuferin darstellte, obwohl sie unternehmerisch tätig ist. Es untersagte die Verschleierung der Unternehmer-Eigenschaft als unlautere Wettbewerbshandlung nach §§ 12 II, 8, 3 UWG. Zur Durchsetzung wurden Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft angedroht; die Antragsgegnerin trägt die Verfahrenskosten.

Ausgang: Einstweilige Verfügung erlassen: Antragsgegnerin untersagt, sich beim Verkauf von Fußballtickets auf eBay als Privatverkäuferin darzustellen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wer im geschäftlichen Verkehr handelt, muss seine Unternehmer-Eigenschaft erkennbar herausstellen; das Auftreten als vermeintlich private Verkäuferin ist unzulässig, wenn es zu einer Irreführung von Marktteilnehmern oder Verbrauchern führt.

2

Angebote auf Internet-Verkaufsplattformen sind der Pflicht zur klaren Kennzeichnung der gewerblichen Tätigkeit unterworfen; unterlassene Kennzeichnung begründet einen Unterlassungsanspruch nach den Vorschriften des UWG.

3

Bei Dringlichkeit kann das Gericht ohne vorherige mündliche Verhandlung eine einstweilige Unterlassungsverfügung nach §§ 937 II, 944, 890 ZPO erlassen und Zwangsmittel (Ordnungs­geld, Ordnungshaft) zur Sicherung der Verfügung anordnen.

4

Die unterliegende Partei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen; das Gericht kann den Streitwert für das Verfahren festsetzen.

Relevante Normen
§ 12 Abs. 2 UWG§ 8 UWG§ 3 UWG§ 937 Abs. 2 ZPO§ 944 ZPO§ 890 ZPO

Tenor

In dem Rechtsstreit

wird, weil dringlich, ohne vorherige mündliche Verhandlung und durch die Vorsitzende allein

gemäß §§12 II,8,3 UWG, §§ 937 II, 944, 890 ZPO

angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung

festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt jedoch auf Grund dieser Verfügung höchstens 2 Jahre, untersagt

Im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet auf der Verkaufsplattform

eBay im Zusammenhang mit dem Angebot von Eintrittskarten für Fußballspiele

z.B für das Fußballländerspiel Deutschland gegen Georgien ihre Unternehmer-

eigenschaft nicht klar herauszustellen, indem sie als angebliche private

Verkäuferin auftritt.

Der Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

Mit der Ausfertigung dieses Beschlusses ist die beglaubigte Abschrift der Antrags-

schrift mit Anlagen und des Schriftsatzes vom 31.10.2006 mit Anlagen zuzustellen.

Dortmund, 08.11.2006

Landgericht - II. Kammer für Handelssachen -