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Landgericht Dortmund·13 O 124/05·25.08.2005

Unterlassungsbeschluss wegen Werbeankündigung: Gratis-Tankfüllung bei Scheibenwechsel

Gewerblicher RechtsschutzWettbewerbsrechtWerberechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Antragsteller begehrt gegen den Antragsgegner ein Unterlassungsgebot wegen konkreter Werbeankündigungen, die eine kostenlose Tankfüllung bei Erneuerung von Windschutz- oder Heckscheiben versprechen. Das Landgericht untersagt dem Antragsgegner die angegebenen Formulierungen im geschäftlichen Verkehr. Zur Durchsetzung droht ein Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungshaft; der Antragsgegner trägt die Verfahrenskosten und der Streitwert wird festgesetzt.

Ausgang: Unterlassungsantrag gegen konkrete Werbeankündigungen (Gratis-Tankfüllung) stattgegeben; Antragsgegner trägt Kosten

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Unterlassungsanspruch kann sich gegen den konkreten Wortlaut und die konkrete Gestaltung einer Werbeankündigung im geschäftlichen Verkehr richten.

2

Das Gericht kann zur Durchsetzung eines Unterlassungsgebots ein Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, und eine Höchstdauer für die Vollstreckungsmaßnahme festsetzen.

3

Ein Verbot kann sich nicht nur gegen wörtlich wiedergegebene Formulierungen, sondern auch gegen inhaltlich entsprechende Ankündigungen erstrecken.

4

Der Unterlegene ist grundsätzlich zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet; das Gericht setzt den Streitwert fest.

Tenor

Dem Antragsgegner wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-

handlung festzusetzenden Ordnungsgeides bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise

Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, insgesamt jedoch auf

Grund dieser Verfügung höchstens 2 Jahre untersagt, im geschäftlichen Verkehr

zu Zwecken des Wettbewerbs in Werbeankündigungen oder sonstigen öffentli-

chen Mitteilungen für den Austausch von Windschutz- oder Heckscheiben zu

werden mit den Angaben:

„1 x gratis voll tanken!! Wenn Sie bei uns Ihre defekte Windschutz-

oder Heckscheibe erneuern lassen, bekommen Sie eine Tankfüllung

Benzin/Diesel bis ma. 60 l gratis!"

sowie

„1 x gratis voll tanken * *Wenn Sie bei uns Ihre defekte Windschutz-

oder Heckscheibe erneuter lassen, bekommen Sie eine Tankfüllung

Benzin/Diesel bis max. 75 Liter gratis!"

und/oder

entsprechend diesen Ankündigungen zu verfahren.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 7.000,- Euro festgesetzt.

Mit der Ausfertigung dieses Beschlusses ist die beglaubigte Abschrift der Antrags-

schrift mit Anlagen zuzustellen.