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Landgericht Bonn·8 S 204/13·20.04.2021

Berufung: Zahlung und Herausgabe eines Pedelec; Annahmeverzug festgestellt

ZivilrechtKaufrechtSchuldrechtTeilweise stattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Kläger hat in der Berufung teilweise Erfolg: Das Landgericht Bonn änderte das Urteil des AG Siegburg und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 2.021,94 € zzgl. Zinsen sowie zur Zug-um-Zug-Übergabe eines Pedelec nebst Zubehör. Zugleich stellte das Gericht den Annahmeverzug des Beklagten fest. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte überwiegend.

Ausgang: Berufung des Klägers teilweise stattgegeben; Beklagter zur Zahlung und Zug-um-Zug-Übergabe des Pedelec verurteilt, Annahmeverzug festgestellt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei beiderseitigen Leistungspflichten kann das Gericht die Zahlung Zug-um-Zug gegen Übergabe der Kaufsache anordnen und den Leistungsanspruch entsprechend titulieren.

2

Annahmeverzug liegt vor, wenn der Schuldner eine ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt; das Gericht kann den Annahmeverzug feststellen.

3

Bei Annahmeverzug kann der Gläubiger Verzugszinsen sowie Ersatz entstandener Nebenkosten verlangen.

4

Die Kosten des Rechtsstreits sind nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen zu verteilen; Teilklagerücknahme kann zu teilweiser Stattgabe der Berufung führen.

Vorinstanzen

Amtsgericht Siegburg, 124 C 297/12

Tenor

Für               Recht             erkannt:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg – 124 C 297/12 – unter Berücksichtigung der Teilklagerücknahme teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.021,94 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.971,94 € seit dem 15.11.2012 und aus weiteren 50,00 € seit 04.01.2013 sowie 272,87 € unverzinslichen Nebenkosten nebst 5 Prozentpunkten Zinssatz über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.11.2012 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe des Pedelec Velo-de Ville Trekkingrad Premium T40 nebst einem Schlüssel, einem Akku-Ladegerät und einer Bedienungsanleitung.

2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des Pedelec Velo-de Ville Trekkingrad Premium T40 nebst einem Schlüssel, einem Akku-Ladegerät und einer Bedienungsanleitung in Verzug befindet.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 %, der Beklagte zu 87 %.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.321,94 € festgesetzt.