Berufung: Zahlung und Herausgabe eines Pedelec; Annahmeverzug festgestellt
KI-Zusammenfassung
Der Kläger hat in der Berufung teilweise Erfolg: Das Landgericht Bonn änderte das Urteil des AG Siegburg und verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 2.021,94 € zzgl. Zinsen sowie zur Zug-um-Zug-Übergabe eines Pedelec nebst Zubehör. Zugleich stellte das Gericht den Annahmeverzug des Beklagten fest. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte überwiegend.
Ausgang: Berufung des Klägers teilweise stattgegeben; Beklagter zur Zahlung und Zug-um-Zug-Übergabe des Pedelec verurteilt, Annahmeverzug festgestellt.
Abstrakte Rechtssätze
Bei beiderseitigen Leistungspflichten kann das Gericht die Zahlung Zug-um-Zug gegen Übergabe der Kaufsache anordnen und den Leistungsanspruch entsprechend titulieren.
Annahmeverzug liegt vor, wenn der Schuldner eine ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt; das Gericht kann den Annahmeverzug feststellen.
Bei Annahmeverzug kann der Gläubiger Verzugszinsen sowie Ersatz entstandener Nebenkosten verlangen.
Die Kosten des Rechtsstreits sind nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen zu verteilen; Teilklagerücknahme kann zu teilweiser Stattgabe der Berufung führen.
Vorinstanzen
Amtsgericht Siegburg, 124 C 297/12
Tenor
Für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.07.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg – 124 C 297/12 – unter Berücksichtigung der Teilklagerücknahme teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.021,94 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.971,94 € seit dem 15.11.2012 und aus weiteren 50,00 € seit 04.01.2013 sowie 272,87 € unverzinslichen Nebenkosten nebst 5 Prozentpunkten Zinssatz über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 15.11.2012 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe des Pedelec Velo-de Ville Trekkingrad Premium T40 nebst einem Schlüssel, einem Akku-Ladegerät und einer Bedienungsanleitung.
2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des Pedelec Velo-de Ville Trekkingrad Premium T40 nebst einem Schlüssel, einem Akku-Ladegerät und einer Bedienungsanleitung in Verzug befindet.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 %, der Beklagte zu 87 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.321,94 € festgesetzt.