Versäumnisurteil: Zahlung nebst Zinsen und vorgerichtlichen Kosten zugesprochen
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Bonn (2 O 134/14) erließ ein Versäumnisurteil zugunsten der Klägerin. Die Beklagte wurde gesamtschuldnerisch mit Herrn XY verurteilt, 16.310,92 EUR zu zahlen sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2011 und vorgerichtliche Kosten von 758,52 EUR. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Entscheidungstext enthält keine weiteren Ausführungen.
Ausgang: Klagerfolg: Zahlungsklage nebst Zinsen und vorgerichtlichen Kosten in voller Höhe stattgegeben; Beklagte trägt die Prozesskosten; Urteil vorläufig vollstreckbar
Abstrakte Rechtssätze
Ein Versäumnisurteil kann den Kläger im begehrten Umfang zur Zahlung nebst Zinsen und vorgerichtlichen Kosten verurteilen.
Gerichte können Zinsen in einer konkret benannten Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz und ab einem bestimmten Datum zusprechen.
Bei Unterliegen im Prozess kann das Gericht dem unterliegenden Parteiteil die Kosten des Rechtsstreits auferlegen.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass Vollstreckungsmaßnahmen trotz laufender Rechtsmittel möglich sind.
Tenor
Die Beklagte wird – gesamtschuldnerisch haftend mit Herrn XY – verurteilt, an die Klägerin 16.310,92 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.12.2011 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 758,52 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
Der Streitwert wird auf 16.508,01 EUR festgesetzt.
Das Versäumnisurteil enthält keinen weiteren Text.