Anerkenntnisurteil: Verurteilung zur Zahlung von 46.193,96 € nebst Zinsen (LG Bonn)
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin erhielt ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bonn, mit dem der Beklagte zur Zahlung von 46.193,96 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2008 verurteilt wurde. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil enthält keine Gründe.
Ausgang: Klage/Antrag der Klägerin auf Zahlung von 46.193,96 € nebst Zinsen wird durch Anerkenntnisurteil stattgegeben; Kosten dem Beklagten auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil kann den Beklagten zur Zahlung eines konkreten Geldbetrags nebst Zinsen ab einem bestimmten Datum verurteilen.
Das Gericht trifft durch Urteil eine Kostenentscheidung, wonach die Kosten des Rechtsstreits einer Partei auferlegt werden können.
Ein Urteil kann im Tenor als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die sofortige Vollstreckung des Anspruchs ermöglicht wird.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.193,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
Hinweis: Das Urteil enthält keine Gründe.