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Landgericht Bonn·15 O 232/08·22.09.2008

Anerkenntnisurteil: Verurteilung zur Zahlung von 46.193,96 € nebst Zinsen (LG Bonn)

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin erhielt ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Bonn, mit dem der Beklagte zur Zahlung von 46.193,96 € sowie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2008 verurteilt wurde. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Urteil enthält keine Gründe.

Ausgang: Klage/Antrag der Klägerin auf Zahlung von 46.193,96 € nebst Zinsen wird durch Anerkenntnisurteil stattgegeben; Kosten dem Beklagten auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Anerkenntnisurteil kann den Beklagten zur Zahlung eines konkreten Geldbetrags nebst Zinsen ab einem bestimmten Datum verurteilen.

2

Das Gericht trifft durch Urteil eine Kostenentscheidung, wonach die Kosten des Rechtsstreits einer Partei auferlegt werden können.

3

Ein Urteil kann im Tenor als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die sofortige Vollstreckung des Anspruchs ermöglicht wird.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.193,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.1.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

Hinweis: Das Urteil enthält keine Gründe.