Anerkenntnisurteil: Beklagte zu 2 zur Zahlung von 2.189,11 Euro verurteilt
KI-Zusammenfassung
Das Landgericht Bonn erlässt ein Anerkenntnisurteil, mit dem Beklagte zu 2 zur Zahlung von 2.189,11 Euro an den Kläger verurteilt wird. Die Entscheidung enthält keine Urteilsgründe. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Klage gegen Beklagte zu 2 teilweise stattgegeben; Beklagte zu 2 zur Zahlung von 2.189,11 Euro verurteilt; Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten; Urteil vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil begründet einen vollstreckbaren Zahlungsanspruch des Klägers in der festgestellten Höhe gegenüber dem anerkennenden Beklagten.
Das Gericht kann die Entscheidung über die Kosten dem Schlussurteil vorbehalten, sodass die Kostenfestsetzung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt werden, wodurch dem Anspruchsberechtigten die Zwangsvollstreckung ermöglicht wird.
Ein Anerkenntnisurteil kann auch ohne gesonderte Urteilsgründe ergehen, wenn die materiellen Voraussetzungen des Anerkenntnisses erfüllt sind.
Tenor
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger 2.189,11 Euro zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
Ohne Urteilsgründe