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Landgericht Bonn·13 O 223/07·29.04.2008

Anerkenntnisurteil: Beklagte zu 2 zur Zahlung von 2.189,11 Euro verurteilt

ZivilrechtSchuldrechtZivilprozessrechtTeilweise stattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Bonn erlässt ein Anerkenntnisurteil, mit dem Beklagte zu 2 zur Zahlung von 2.189,11 Euro an den Kläger verurteilt wird. Die Entscheidung enthält keine Urteilsgründe. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klage gegen Beklagte zu 2 teilweise stattgegeben; Beklagte zu 2 zur Zahlung von 2.189,11 Euro verurteilt; Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten; Urteil vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Anerkenntnisurteil begründet einen vollstreckbaren Zahlungsanspruch des Klägers in der festgestellten Höhe gegenüber dem anerkennenden Beklagten.

2

Das Gericht kann die Entscheidung über die Kosten dem Schlussurteil vorbehalten, sodass die Kostenfestsetzung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

3

Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt werden, wodurch dem Anspruchsberechtigten die Zwangsvollstreckung ermöglicht wird.

4

Ein Anerkenntnisurteil kann auch ohne gesonderte Urteilsgründe ergehen, wenn die materiellen Voraussetzungen des Anerkenntnisses erfüllt sind.

Tenor

Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an den Kläger 2.189,11 Euro zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

Ohne Urteilsgründe