Unterlassungsurteil: Öffentliche Nutzung bestimmter Pixelio‑Lichtbilder zu Werbezwecken untersagt
KI-Zusammenfassung
Der Kläger erwirkte ein Unterlassungsurteil gegen den Beklagten wegen öffentlicher Nutzung benannter Lichtbilder zu Werbezwecken im Internet. Das Gericht verboten die öffentliche Zugänglichmachung und Verbreitung der konkret bezeichneten Pixelio‑Bilder unter Androhung von Ordnungsgeld bis 250.000 € bzw. Ordnungshaft. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Neben dem Tenor enthält die Entscheidung keinen weiteren Entscheidungstext.
Ausgang: Unterlassungsanspruch gegen öffentliche Internetnutzung der benannten Lichtbilder wird stattgegeben; Urteil vorläufig vollstreckbar
Abstrakte Rechtssätze
Bei rechtswidriger Verwendung von Lichtbildern zu Werbezwecken kann dem Verletzer ein Unterlassungsgebot erteilt werden, das die öffentliche Zugänglichmachung und Verbreitung im Internet untersagt.
Ein Unterlassungsurteil kann die konkreten Werke durch Titel und Image‑IDs sowie Screenshots näher bezeichnen, um die Bestimmtheit des Verbots zu gewährleisten.
Zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs kann das Gericht ein Ordnungsgeld in bestimmter Höhe und ersatzweise Ordnungshaft androhen.
Ein Urteil, das Unterlassungsansprüche regelt, kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, die Lichtbilder "Gewürze" mit der Pixelio Image-ID ####, „Chinesischer Löwe“ mit der Image-ID ####, „Reklame für Schinken“ mit der Image-ID #### und „Plattensee“ mit der Image-ID ####, welche auf den im Klageantrag zu Ziffer 1 vom 04.08.2014 wiedergegebenen Screenshots mit Pfeilen kenntlich gemacht sind, zu Werbezwecken öffentlich im Internet zugänglich zu machen und/oder öffentlich im Internet zugänglich machen zu lassen und/oder zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.