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Landgericht Bochum·I-8 O 263/14·12.11.2014

Vergleich: Ratenzahlung 1.000 EUR und Kosten gegeneinander aufgehoben

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KI-Zusammenfassung

Die Parteien schlossen vor dem Landgericht Bochum einen Vergleich, wonach die Beklagte an die Klägerin 1.000,00 EUR in monatlichen Raten von je 50,00 EUR ab dem 15.01.2015 zahlt; bei mehr als 14-tägigem Rückstand wird der Restbetrag sofort fällig. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Das Gericht setzte den Streit- und Gegenstandswert des Vergleichs auf bis zu 6.000,00 EUR fest und erteilte eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Streitwertfestsetzung.

Ausgang: Vergleich: Beklagte zur Zahlung von 1.000 EUR in Raten verpflichtet; Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann einen zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich in einem Beschluss wiedergeben und die Parteien zur vereinbarten Ratenzahlung verpflichten.

2

Eine in einem Vergleich enthaltene Beschleunigungsklausel bewirkt, dass bei Zahlungsverzug über die vereinbarte Nachfrist der noch offene Restbetrag sofort fällig wird.

3

Das Gericht kann den Streit- und Gegenstandswert eines Vergleichs festsetzen; gegen diese Festsetzung ist unter den angegebenen Voraussetzungen Beschwerde statthaft.

4

Die Kostenentscheidung kann durch Vergleich dahingehend getroffen werden, dass die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben werden, sodass jede Partei ihre Kosten trägt.

Tenor

1. Die Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin zur Abgeltung der Klageforderung einschließlich der Abgeltung etwaiger Ansprüche der Klägerin gegen den Sohn der Beklagten aufgrund des streitgegenständlichen Sachverhalts 1.000,00 Euro zu zahlen, und zwar in monatlichen Raten in Höhe von je 50,00 Euro, beginnend ab dem 15.01.2015, die Folgeraten jeweils fällig am 15. eines jeden Folgemonats.

Gerät die Beklagte mit der Zahlung einer Rate länger als 14 Tage in Rückstand, ist der dann noch zur Zahlung ausstehende Restbetrag insgesamt fällig.

2. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Vergleichs werden gegeneinander  aufgehoben.

Rubrum

1

Der Streitwert und der Gegenstandswert des Vergleichs werden auf bis zu 6.000,00 Euro festgesetzt.

2

Rechtsbehelfsbelehrung:

3

Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Landgericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Landgericht Bochum, Westring 8, 44787 Bochum, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.