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Landgericht Bochum·I-6 O 453/08·29.04.2009

Festsetzung des Streitwerts durch Beschluss auf 6.000,00 Euro

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Bochum setzte im Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 6.000,00 Euro fest. Streitgegenstand war die Bemessung des Verfahrenswerts für das laufende Zivilverfahren. Der Tenor enthält die verbindliche Festsetzung des Streitwerts; nähere Entscheidungsgründe sind im bereitgestellten Auszug nicht enthalten. Die Festsetzung ist für Gebühren- und Kostenermittlung relevant.

Ausgang: Streitwert für das Verfahren durch Beschluss des Landgerichts Bochum auf 6.000,00 Euro festgesetzt

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann den Streitwert des Verfahrens durch Beschluss festsetzen.

2

Maßgeblich für die Bemessung des Streitwerts ist das wirtschaftliche Interesse bzw. der Wert des Streitgegenstands.

3

Die Festsetzung des Streitwerts ist für die Berechnung von Gerichtsgebühren und Kostenerstattungen verbindlich.

4

Gegen eine Streitwertfestsetzung steht den Beteiligten ein prozessuales Rechtsmittel zur Verfügung, mit dem die Festsetzung überprüfbar ist.

Vorinstanzen

Oberlandesgericht Hamm, I-4 U 219/08 [NACHINSTANZ]

Tenor

wird der Streit¬wert für das Verfahren auf 6.000,00 Euro fest¬ge¬setzt.