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Landgericht Bochum·I-12 O 323/08·11.01.2009

Unterlassung: fehlende Widerrufsbelehrung und fehlende Versandkostenausweisung bei Fernabsatzangeboten

Gewerblicher RechtsschutzWettbewerbsrecht (UWG)Fernabsatzrecht / VerbraucherschutzStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Antragsteller beantragte Unterlassung gegen den Anbieter, Möbel auf der Internetplattform an private Endverbraucher im Fernabsatz ohne gesetzliche Widerrufsbelehrung und ohne Angabe der Versandkosten anzubieten. Streitpunkt war, ob die angebotenen Hinweise (z.B. "Rückgaberecht", "2 Wochen") die gesetzliche Belehrung ersetzen und ob Versandkosten konkret anzugeben sind. Das Landgericht untersagte das Verhalten mit Androhung von Ordnungsgeld/Ordnungshaft und verurteilte den Antragsgegner zur Kostentragung.

Ausgang: Unterlassungsantrag wegen fehlender Widerrufsbelehrung und unvollständiger Versandkostenausweisung im Fernabsatz stattgegeben; Antragsgegner zur Unterlassung verpflichtet

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Angeboten an private Endverbraucher im Fernabsatz muss der Unternehmer eine vollständige Widerrufsbelehrung erteilen; diese umfasst insbesondere Angaben über Widerrufsrecht, Widerrufsform, Widerrufsfrist, Fristbeginn und Wertersatz.

2

Die Belehrung über ein bloßes 'Rückgaberecht' erfüllt die gesetzliche Pflicht zur Widerrufsbelehrung nicht und kann irreführend sein, wenn sie den Verbraucher über seine Rechtsstellung fehlleitet.

3

Versandkosten für angebotenen Auslandsversand sind im Angebot entweder konkret anzugeben oder es muss eine für den Verbraucher erkennbare und nachvollziehbare Berechnungsmethode angegeben werden.

4

Zuwiderhandlungen gegen Aufklärungs- und Auszeichnungspflichten im Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht können durch einstweilige Unterlassungsanordnungen mit Androhung von Ordnungsgeld und Ersatzordnungshaft bzw. Ordnungshaft untersagt werden.

Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen auf der Internetplattform f

Möbel

anzubieten,

a)

ohne eine Widerrufsbelehrung zu erteilen und insbesondere ohne über ein Widerrufsrecht, die Widerrufsform, die Widerrufsfrist, den Fristbeginn zum Widerruf und zum Wertersatz nach einem Widerruf zu belehren

und/oder

b)

über ein Rückgaberecht zu belehren

und/oder

c)

wie folgt zu belehren: „Sie können die erhaltene Ware innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.“

und/oder

d)

wie folgt zu belehren: „Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.“

und/oder

e)

wie folgt zu belehren: „Die Rücksendung erfolgt auf jeden Fall auf Kosten und Risiko des Käufers.“

und/oder

f)

ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode

wie bei der Auktion f ######## geschehen.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Rubrum

1

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000,-- € festgesetzt.