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Landgericht Bochum·14 O 8/09·20.01.2009

Unterlassungsbeschluss zu irreführender Versandangabe und unzulässigen AGB beim Internetverkauf an Verbraucher

Gewerblicher RechtsschutzWettbewerbsrecht (UWG)Verbraucherrecht/AGB-RechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Antragsteller verlangte Unterlassung mehrerer Verkaufspraktiken des Antragsgegners im Internet gegenüber Verbrauchern. Das Landgericht untersagte Werbung mit „versichertem Versand“ ohne Hinweis auf die gesetzliche Risikotragung, die Verwendung bestimmter Eigentumsvorbehalts- und Gerichtsstandsklauseln sowie das Unterlassen von Angaben zur Speicherung des Vertragstexts. Die Entscheidung stützt sich auf Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechtserwägungen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; Streitwert 16.000 €.

Ausgang: Unterlassungsantrag gegen den Antragsgegner hinsichtlich irreführender Versandwerbung und unzulässiger AGB-Klauseln stattgegeben

Abstrakte Rechtssätze

1

Unternehmer dürfen im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern nicht mit versichertem Versand werben, ohne zugleich über die gesetzliche Regelung zur Tragung des Versandrisikos zu informieren.

2

Klauseln, die gegenüber Verbrauchern eine Eigentumsvorbehaltung bis zur vollständigen Bezahlung ohne rechtfertigenden Grund vorsehen, können wegen unangemessener Benachteiligung untersagt werden.

3

Generalklauseln, die Erfüllungsort und Gerichtsstand zugunsten des Unternehmers festlegen, sind gegenüber Verbrauchern unzulässig, wenn sie die gesetzlichen Schutzvorschriften unterlaufen und den Verbraucher benachteiligen.

4

Unternehmer sind verpflichtet, Verbraucher über die Speicherung des Vertragstexts und deren Zugänglichkeit nach Vertragsabschluss zu informieren; das Unterlassen dieser Information kann untersagt werden.

Tenor

Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr beim Verkauf an Verbraucher zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform f, wie im f-Angebot mit der Nummer ####### (Anlage 2 der Antragsschrift) geschehen,

1. mit einem versicherten Versand zu werben, ohne in diesem Zusammen-hang darüber zu informieren, dass das Versandrisiko gemäß gesetzlicher Bestimmungen vom Unternehmer getragen wird,

2. eine Klausel wie folgt zu verwenden: Die gelieferte Ware bleibt unser Ei-gentum bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Besteller beste-henden Ansprüche,

3. eine wort- oder inhaltsgleiche Klausel wie folgt zu verwenden: Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen sowie der Gerichtsstand ist C,

4. nicht darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertrags-schluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.000,00 € festgesetzt.