Unterlassungsbeschluss zu irreführender Versandangabe und unzulässigen AGB beim Internetverkauf an Verbraucher
KI-Zusammenfassung
Der Antragsteller verlangte Unterlassung mehrerer Verkaufspraktiken des Antragsgegners im Internet gegenüber Verbrauchern. Das Landgericht untersagte Werbung mit „versichertem Versand“ ohne Hinweis auf die gesetzliche Risikotragung, die Verwendung bestimmter Eigentumsvorbehalts- und Gerichtsstandsklauseln sowie das Unterlassen von Angaben zur Speicherung des Vertragstexts. Die Entscheidung stützt sich auf Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrechtserwägungen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner; Streitwert 16.000 €.
Ausgang: Unterlassungsantrag gegen den Antragsgegner hinsichtlich irreführender Versandwerbung und unzulässiger AGB-Klauseln stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Unternehmer dürfen im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern nicht mit versichertem Versand werben, ohne zugleich über die gesetzliche Regelung zur Tragung des Versandrisikos zu informieren.
Klauseln, die gegenüber Verbrauchern eine Eigentumsvorbehaltung bis zur vollständigen Bezahlung ohne rechtfertigenden Grund vorsehen, können wegen unangemessener Benachteiligung untersagt werden.
Generalklauseln, die Erfüllungsort und Gerichtsstand zugunsten des Unternehmers festlegen, sind gegenüber Verbrauchern unzulässig, wenn sie die gesetzlichen Schutzvorschriften unterlaufen und den Verbraucher benachteiligen.
Unternehmer sind verpflichtet, Verbraucher über die Speicherung des Vertragstexts und deren Zugänglichkeit nach Vertragsabschluss zu informieren; das Unterlassen dieser Information kann untersagt werden.
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwider-handlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr beim Verkauf an Verbraucher zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet, insbesondere auf der Verkaufsplattform f, wie im f-Angebot mit der Nummer ####### (Anlage 2 der Antragsschrift) geschehen,
1. mit einem versicherten Versand zu werben, ohne in diesem Zusammen-hang darüber zu informieren, dass das Versandrisiko gemäß gesetzlicher Bestimmungen vom Unternehmer getragen wird,
2. eine Klausel wie folgt zu verwenden: Die gelieferte Ware bleibt unser Ei-gentum bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Besteller beste-henden Ansprüche,
3. eine wort- oder inhaltsgleiche Klausel wie folgt zu verwenden: Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen sowie der Gerichtsstand ist C,
4. nicht darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertrags-schluss gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 16.000,00 € festgesetzt.