Unterlassung wegen Verschleierung des Widerrufsrechts auf eBay
KI-Zusammenfassung
Der Antragsteller verlangte Unterlassung, weil der Antragsgegner Verbraucher auf der eBay-Plattform zum Abgeben von Angeboten aufforderte, ohne das Widerrufsrecht unmittelbar kenntlich zu machen. Zentral war, ob ein Hinweis, der erst über die "Mich-/Angaben zum Verkäufer"-Seite erreichbar ist, genügt. Das Landgericht untersagte diese Praxis als unzulässige Verschleierung der Informationspflichten und drohte Ordnungsmittel an. Die Entscheidung stützt sich auf wettbewerbs- und verbraucherschutzrechtliche Grundsätze.
Ausgang: Unterlassungsantrag gegen irreführende Hinweisgestaltung auf eBay stattgegeben; Verbot unter Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft
Abstrakte Rechtssätze
Wer im geschäftlichen Verkehr Verbraucher im Internet zur Abgabe von Angeboten auffordert, muss das Widerrufsrecht klar, unmittelbar und leicht zugänglich darstellen; ein bloßer Verweis auf eine Verkäuferprofilseite genügt nicht.
Die unzureichende Kennzeichnung des Widerrufsrechts kann eine irreführende geschäftliche Handlung sein und begründet einen Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht.
Unterlassungsansprüche im Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht können mit Androhung von Ordnungsgeld und, sofern dieses nicht beigetrieben werden kann, mit Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft belegt werden.
Auf Auktionsplattformen ist die Erfüllung von Informationspflichten nicht dadurch erreicht, dass Käufer erst durch zusätzliche Klicks auf eine "Mich-/Angaben zum Verkäufer"-Seite hingewiesen werden.
Tenor
Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhand-lung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ord-nungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,
im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet Ver-braucher auf der Auktionsplattform eBay zur Abgabe von Angeboten auf-zufordern, wenn auf das Widerrufsrecht nur auf die Weise hingewiesen wird, dass auf die „Mich-Seite“ unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer“ geklickt werden muss, damit der Käufer von seinem Widerrufsrecht er-fährt.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000,-- € festgesetzt.