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Landgericht Bielefeld·10 O 15/18·18.08.2018

Einstweilige Verfügung wegen unvollständiger Widerrufsbelehrung im Online-Handel

Gewerblicher RechtsschutzWettbewerbsrechtVerbraucherschutz/FernabsatzrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Antragsteller erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die im Internet-Versandhandel eine Widerrufsbelehrung ohne Hinweis auf das Muster-Widerrufsformular verwendete. Zentral war, ob das Weglassen dieser Pflichtangabe gegen Verbraucherinformationspflichten und das UWG verstößt. Das Gericht gab der Verfügung statt und sah in der unvollständigen Belehrung eine unlautere geschäftliche Handlung; Zwangsmittel nach § 890 ZPO wurden angedroht.

Ausgang: Einstweilige Verfügung wird erlassen; Verwendung der beanstandeten Widerrufsbelehrung untersagt, Zwangsmittel nach § 890 ZPO angedroht

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Verwendung einer Widerrufsbelehrung im Fernabsatz, die die Pflichtangaben nach § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB nicht vollständig enthält, kann eine unlautere geschäftliche Handlung i.S.d. §§ 3, 3a UWG darstellen.

2

Ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG besteht, wenn eine geschäftliche Handlung geeignet ist, das Marktverhalten von Verbrauchern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

3

Zur Anordnung einstweiliger Unterlassungen genügt Dringlichkeit nach § 12 Abs. 2 UWG, wenn ohne sofortigen Rechtsschutz die Durchsetzung der Unterlassungspflicht gefährdet wäre.

4

Androhung von Ordnungsmitteln und Ordnungshaft zur Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung ist auf Grundlage des § 890 ZPO zulässig und kann zur Sicherstellung der Rechtsbefolgung bestimmt werden.

Relevante Normen
§ 312g Abs. 2 BGB§ Art. 246a EGBGB § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1§ UWG §§ 3, 3a; § 312d Abs. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB; § 4 Abs. 1 EGBGB§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG§ 8 Abs. 1 UWG§ 12 Abs. 2 UWG

Tenor

. Der Antragsgegnerin wird es untersagt, im Internet-Versandhandel für Fernabsatzverträge mit privaten Endverbrauchern folgende Widerrufsbelehrung zu verwenden:„Widerrufsbelehrung“WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns(U. A., M.Straße xx, xxxxx N.,Tel. xxx, E-Mail: xxx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Zur Wahrung dieser Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Nach § 312g Abs. 2 BGB besteht kein Widerrufsrecht für folgende Waren: - Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere  Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden  Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.ohne zugleich über das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 zu informieren,wie am 26.02.2018 geschehen und aus der Anlage A 2 ersichtlich.

2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht, wobei das einzelne Ordnungsgeld den Betrag von 250.000,00 €uro, die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und letztere an der Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH der Antragsgegnerin zu vollziehen ist.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

4. Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird auf 15.000,00 €uro festgesetzt.

Gründe

2

Zur Begründung dieser einstweiligen Verfügung wird auf die Abschrift der Antragsschrift vom 09. März 2018 nebst Anlagen, die der Ausfertigung dieses Beschlusses beigeheftet wird, Bezug genommen, ferner auf die gleichfalls der Beschlussausfertigung beigehefteten Abschrift des Schriftsatzes vom 15.03.2018 nebst Anlagen. Der darin geschilderte Sachverhalt ist durch eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vom 13.03.2018 und seines Prozessbevollmächtigten vom 13.03.2018 glaubhaft gemacht worden. Das von der Antragsgegnerin gezeigte Verhalten verstößt gegen §§ 3, 3a UWG i.V.m.§§ 312d I, Art. 246a  § 1 II, § 4 I EGBGB.

3

Dem Antragsteller steht ein Unterlassungsanspruch gemäß § 8 III Nr. 1, 8 I UWG zu.Die Dringlichkeit der getroffenen Anordnung ergibt sich aus § 12 Abs. 2 UWG.

4

Die zu Ziffer 2. angedrohte Sanktion beruht auf § 890 ZPO.

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Die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts folgt aus § 14 II UWG.

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Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 ZPO.

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Rechtsbehelfsbelehrung:

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Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser ist bei dem Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, schriftlich in deutscher Sprache zu begründen. Die Parteien müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, insbesondere muss die Widerspruchsschrift von einem solchen unterzeichnet sein.Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde an das Landgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Landgericht Beschwerde zugelassen hat. Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.33595 Bielefeld, 19. März 2018Landgericht – I. Kammer für HandelssachenDie VorsitzendeN.