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Landgericht Bielefeld·07 Ns 33/17·21.03.2018

Berufung des Angeklagten verworfen; Kostenentscheidung zugunsten des Gerichts

StrafrechtStrafprozessrechtRechtsmittelrecht (Berufung)Verworfen

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Bielefeld hat die Berufung des Angeklagten mit Tenor verworfen und die Kosten der Berufungsinstanz dem Angeklagten auferlegt. Der bereitgestellte Text enthält lediglich den Tenor ohne nähere Entscheidungsgründe oder Verfahrensumfang. Daraus folgt ein formales Ergebnis der Ablehnung der Berufung; inhaltliche Angaben zum Prozess fehlen.

Ausgang: Berufung des Angeklagten wird verworfen; Kosten der Berufungsinstanz trägt der Angeklagte.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Berufungsgericht kann die Berufung des Angeklagten verwerfen.

2

Wird eine Berufung verworfen, kann das Gericht dem unterliegenden Beteiligten die Kosten der Berufungsinstanz auferlegen.

3

Die Entscheidung über die Kosten der Berufungsinstanz folgt regelmäßig der Entscheidung über die Zulässigkeit oder Begründetheit des Rechtsmittels und kann im Tenor angeordnet werden.

Vorinstanzen

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 11.10.2018 [NACHINSTANZ]

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.