Zahlungsurteil: Beklagte zur Zahlung von 9.691,93 € nebst Zinsen verurteilt
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin verlangte Zahlung eines Geldbetrags; das Landgericht Arnsberg verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 9.691,93 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2004. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die ausführlichen Entscheidungsgründe sind im vorgelegten Auszug nicht enthalten.
Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung von 9.691,93 € nebst Zinsen und Kosten vollumfänglich stattgegeben
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht kann im Urteil die Beklagte zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verurteilen, wenn ein entsprechender Anspruch besteht.
Verzugs- oder Nutzungszinsen können vom Gericht in einer im Urteil bestimmten Höhe und ab einem konkret bezeichneten Zeitpunkt zugesprochen werden.
Die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, sofern das Gericht keine abweichende Kostenentscheidung trifft.
Ein Urteil kann von Gericht als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, sodass die Vollstreckung trotz Rechtsmittel zulässig ist.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.691,93 Euro (in Worten: neuntausend-sechshunderteinundneunzig 93/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 21.05.2004 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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