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Landgericht Arnsberg·4 O 342/95·14.01.1996

Teil-Versäumnis- und Urteil: Gesamtschuldnerverurteilung zu Schadensersatz und Schmerzensgeld

ZivilrechtDeliktsrechtSchadensersatzrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Landgericht Arnsberg verurteilte mehrere Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von Geldbeträgen an die Kläger sowie zur Zahlung von Schmerzensgeld. Die Entscheidung erfolgte im Wege eines Teil-Versäumnis- und Urteils; Zinsen wurden ab einem bestimmten Datum zugesprochen. Die Kostenentscheidung blieb dem Schlussurteil vorbehalten; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klagen der Klägerin/des Klägers stattgegeben: Beklagte als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz, Zinsen und Schmerzensgeld verurteilt; Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten

Abstrakte Rechtssätze

1

Mehrere schadensersatzpflichtige Personen können vom Gericht als Gesamtschuldner zur Leistung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden.

2

Schadensersatzansprüche können mit Zinsen ab dem in der Entscheidung bestimmten Zeitpunkt zugesprochen werden.

3

Die Kostenentscheidung kann bis zum Schlussurteil vorbehalten werden; das erstinstanzliche Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

4

Bei teilweiser Versäumnis von Parteien kann das Gericht ein Teil-Versäumnis- und Endurteil erlassen und die Gegenstandsbeträge verbindlich feststellen.

Tenor

Die Beklagten zu 1, 2, 4 werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 12.220 DM (i. B. zwölftausendzweihundertundzwanzig Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 21.11.1995, an die Klägerin A. B. 27.347,69 DM (siebenundzwanzigtausenddreihundertsiebenundvierzig 69/100 Deutsche Mark), sowie an die Klägerin A. B. ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 DM zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.