Erteilung der Vollstreckungsklausel für türkisches Unterhaltsurteil (500 YTL)
KI-Zusammenfassung
Die Antragstellerin beantragte die Erteilung einer Vollstreckungsklausel zu einem Urteil des Familiengerichts Karsiyaka, das den Antragsgegner zur monatlichen Unterhaltszahlung von 500.000 TL (500 YTL) verurteilte. Das Landgericht Arnsberg erteilte die Vollstreckungsklausel, setzte den Gegenstandswert fest und verpflichtete den Antragsgegner zur Tragung der Kosten. Zudem wurde der Antragstellerin Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Rechtsanwalts bewilligt.
Ausgang: Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem türkischen Unterhaltsurteil vollumfänglich stattgegeben; Antragsgegner trägt Kosten; Gegenstandswert und Prozesskostenhilfe festgesetzt.
Abstrakte Rechtssätze
Die Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch ein deutsches Gericht setzt voraus, dass die für die Vollstreckbarkeit des ausländischen Urteils einschlägigen formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen.
Die Erteilung der Vollstreckungsklausel schafft die Grundlage für die nationale Zwangsvollstreckung eines ausländischen Titels gegen den Vollstreckungsschuldner.
Über die Kostenfolgen des Verfahrens zur Erteilung der Vollstreckungsklausel entscheidet das Gericht; regelmäßig sind die unterliegenden Parteien kostentragungspflichtig.
Bei Erteilung einer Vollstreckungsklausel hat das Gericht den Gegenstandswert festzusetzen; es kann zugleich Prozesskostenhilfe gewähren und einen Rechtsanwalt beiordnen.
Tenor
Das Urteil des Familiengerichts zu Karsiyaka vom 27.01.2004 nebst Berichtigungsver-merk vom 05.10.2005 – Geschäftszeichen 2003/48 / Urteilsnummer 2004/46 -, durch das der Antragsgegner zur vorsorglichen monatlichen Unterhaltszahlung von 500.000,00 TL (500 YTL) verurteilt worden ist, ist mit der Vollstreckungsklausel zu ver-sehen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gegenstandswert wird auf 3351,96 € festgesetzt.
Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. in C. zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts bewilligt.