Berufung der Klägerin gegen Urteil des Arbeitsgerichts Herford zurückgewiesen
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford ein. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Berufung mit Urteil vom 19.05.2011 zurückgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten verurteilt. Zugleich wurde die Revision zugelassen. Nähere Sach- und Rechtsgründe sind der Entscheidung zugrunde liegenden Urteilsbegründung zu entnehmen.
Ausgang: Berufung der Klägerin gegen das Urteil des AG Herford zurückgewiesen; Kosten der Klägerin; Revision zugelassen.
Abstrakte Rechtssätze
Die Zurückweisung einer Berufung durch das Berufungsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und kann mit einer Kostenentscheidung zu Lasten der unterlegenen Partei verbunden werden.
Die Zulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht ist eine eigenständige Verfahrensentscheidung, die neben der Entscheidung über die Berufung getroffen werden kann.
Die Kostenentscheidung im Tenor weist die Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei aus und begründet die durchzusetzenden Kostenfolgen gegenüber der obsiegenden Partei.
Zitiert von (2)
2 neutral
Vorinstanzen
Arbeitsgericht Herford, 2 Ca 1111/10
Bundesarbeitsgericht, 1 AZR 568/11 [NACHINSTANZ]
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 15.12.10.2010 – 2 Ca 1111/10 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.