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Landesarbeitsgericht Hamm·16 Sa 1410/16·04.01.2018

Berufung zurückgewiesen, Kostenlast und Zulassung der Revision durch LAG Hamm

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtArbeitsprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen zurück. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten des Berufungsverfahrens verurteilt. Zugleich setzte das Gericht die Zulassung der Revision fest. Eine inhaltliche Abänderung des angefochtenen Urteils erfolgte nicht.

Ausgang: Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen zurückgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Revision zugelassen

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Berufung zurückgewiesen, bleibt das Urteil der Vorinstanz in der angefochtenen Fassung bestehen.

2

Die unterlegene Partei hat grundsätzlich die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

3

Die Zulassung der Revision kann durch das Berufungsgericht angeordnet werden, um die Überprüfung rechtlicher Grundsatzfragen oder die Fortbildung der Rechtsprechung zu ermöglichen.

Zitiert von (1)

1 neutral

Vorinstanzen

Arbeitsgericht Hagen, 4 Ca 881/16

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 25.10.2016 - 4 Ca 881/16 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.