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Finanzgericht Köln·6 V 973/08·25.06.2008

Verpflichtung zur Rücknahme des Insolvenzantrags und Kostenentscheidung

VerfahrensrechtEinstweiliger RechtsschutzKostenrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Finanzgericht Köln verpflichtete den Antragsgegner, den am 20.02.2008 gestellten Insolvenzantrag zurückzunehmen. Das Gericht gab dem Antrag auf Verpflichtung zur Rücknahme statt. Gleichzeitig wurde dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Tenor enthält die unmittelbare Anordnungs- und Kostenfolge.

Ausgang: Antrag auf Verpflichtung zur Rücknahme des Insolvenzantrags stattgegeben; Kosten dem Antragsgegner auferlegt

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Gericht kann den Antragsgegner verpflichten, einen bereits gestellten Insolvenzantrag zurückzunehmen.

2

Bei einer gerichtlichen Verpflichtungsanordnung kann das Gericht dem verpflichteten Beteiligten die Kosten des Verfahrens auferlegen.

3

Der Tenor einer Entscheidung begründet die unmittelbar durchsetzbare Verpflichtung und die Kostenfolge gegenüber den Parteien.

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Insolvenzantrag vom 20.02.2008 zurückzunehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.