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Finanzgericht Köln·15 K 7085/02·30.03.2008

Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt Kosten

SteuerrechtAllgemeines SteuerrechtVerfahrensrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin erhob Klage beim Finanzgericht Köln (Az. 15 K 7085/02). Das Urteil vom 31.03.2008 weist die Klage ab und legt die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auf. Der bereitgestellte Auszug enthält nur den Tenor; die vollständigen Entscheidungsgründe sind nicht übermittelt.

Ausgang: Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei vollständiger Abweisung der Klage trifft die unterlegene Partei regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits.

2

Die Abweisung einer Klage setzt voraus, dass der Kläger keinen durchsetzbaren materiellen Anspruch dargetan hat oder seine Rechtslage nicht hinreichend begründet ist.

3

Der Tenor eines Urteils entscheidet über das Prozessresultat und die Kosten; ohne Vorlage der Entscheidungsgründe lässt sich aus dem Tenor lediglich das Ergebnis entnehmen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.