Themis
Anmelden
Finanzgericht Köln·15 K 1928/02·13.06.2007

Finanzgericht Köln: Klage abgewiesen – Klägerin trägt Verfahrenskosten

SteuerrechtAllgemeines SteuerrechtFinanzgerichtsverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin erhob Klage beim Finanzgericht Köln (Az. 15 K 1928/02). Das Gericht wies die Klage ab und legte die Kosten des Verfahrens der Klägerin auf. Der veröffentlichte Tenor enthält keine näheren Entscheidungsgründe, sodass aus dem vorliegenden Text die konkreten rechtlichen Erwägungen nicht ersichtlich sind.

Ausgang: Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Klage vor dem Finanzgericht abgewiesen, trägt grundsätzlich die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.

2

Eine Klage ist abzuweisen, wenn die Klägerin keinen ausreichenden, rechtlich tragfähigen Anspruch gegen die angegriffene steuerliche Entscheidung darlegt.

3

Aus dem bloßen Tenor einer Entscheidung lassen sich die entscheidenden rechtlichen Erwägungen und Tatsachenfeststellungen nicht entnehmen; zur Ermittlung der Begründung ist auf den vollständigen Entscheidungsgrundsatz abzustellen.

Zitiert von (3)

2 zustimmend · 1 gemischt

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.