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Finanzgericht Köln·15 K 1487/03·19.03.2007

Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt Kosten

SteuerrechtAbgabenrechtFinanzgerichtsverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin erhob Klage vor dem Finanzgericht Köln (Az. 15 K 1487/03). Das Gericht hat die Klage durch Urteil abgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die im Auszug enthaltenen Angaben beschränken sich auf Tenor und Kostenentscheidung; Entscheidungsgründe sind nicht wiedergegeben.

Ausgang: Klage der Klägerin durch das Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt Verfahrenskosten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Finanzgericht kann die erhobene Klage durch Urteil abweisen.

2

Bei Abweisung der Klage werden die Kosten des Verfahrens der unterliegenden Partei auferlegt.

3

Dem Tenor eines Urteils ist allein das Ergebnis zu entnehmen; die maßgeblichen Entscheidungsgründe müssen dem Urteilstext entnommen werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.