Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt Kosten
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin erhob Klage vor dem Finanzgericht Köln (Az. 15 K 1487/03). Das Gericht hat die Klage durch Urteil abgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Die im Auszug enthaltenen Angaben beschränken sich auf Tenor und Kostenentscheidung; Entscheidungsgründe sind nicht wiedergegeben.
Ausgang: Klage der Klägerin durch das Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt Verfahrenskosten.
Abstrakte Rechtssätze
Das Finanzgericht kann die erhobene Klage durch Urteil abweisen.
Bei Abweisung der Klage werden die Kosten des Verfahrens der unterliegenden Partei auferlegt.
Dem Tenor eines Urteils ist allein das Ergebnis zu entnehmen; die maßgeblichen Entscheidungsgründe müssen dem Urteilstext entnommen werden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.