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Finanzgericht Köln·14 K 4707/04·15.01.2008

Klage vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen – Kläger trägt Kosten

SteuerrechtAllgemeines SteuerrechtVerfahrensrecht des SteuerrechtsAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger erhob Klage beim Finanzgericht Köln. Der Tenor lautet: Die Klage wird abgewiesen; der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Aus dem vorliegenden Auszug sind weder die streitgegenständlichen steuerlichen Ansprüche noch die Entscheidungsgründe ersichtlich. Eine inhaltliche Begründungsanalyse ist daher nicht möglich.

Ausgang: Klage vor dem Finanzgericht Köln als unbegründet abgewiesen; Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Abweisung einer Klage durch das Finanzgericht beendet das gerichtliche Verfahren in der Sache und führt zur Abwehr der geltend gemachten Ansprüche.

2

Trägt das Gericht die Klage ab, so wird regelmäßig die unterlegene Partei zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt, sofern nichtgesetzliche Ausnahmen oder abweichende Kostenentscheidungen vorliegen.

3

Aus dem reinen Tenor einer Entscheidung lassen sich die tragenden Entscheidungsgründe und daraus abzuleitende materiell-rechtliche Leitsätze nicht zuverlässig entnehmen; für rechtsverbindliche Rechtssätze ist die Begründung erforderlich.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.