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Finanzgericht Köln·14 K 2865/07·30.03.2008

FG Köln: Klage abgewiesen, Kläger trägt Kosten, Revision zugelassen

SteuerrechtAllgemeines SteuerrechtSteuerprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger erhob Klage beim Finanzgericht Köln. Das Gericht wies die Klage ab, verpflichtete den Kläger zur Tragung der Verfahrenskosten und ließ die Revision zu. Aus dem vorgelegten Tenor gehen keine Entscheidungsgründe oder inhaltlichen Ausführungen zum Streitgegenstand hervor, sodass nähere Tatsachen und rechtliche Begründungen nicht dokumentiert sind.

Ausgang: Klage des Klägers wird abgewiesen; Kläger trägt die Kosten des Verfahrens; Revision wird zugelassen

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Klage in der Hauptsache abgewiesen, trägt der Kläger grundsätzlich die Kosten des Verfahrens, sofern das Gericht keine abweichende Kostenentscheidung trifft.

2

Das Finanzgericht kann im Urteilstenor die Zulassung der Revision aussprechen; die Entscheidung hierüber ist Bestandteil des Tenors.

3

Allein aus dem Tenor eines Urteils ohne zugänglich gemachte Entscheidungsgründe lassen sich keine verlässlichen Schlussfolgerungen über die materiellen Entscheidungsgründe ziehen; für inhaltliche Bewertungen sind die Gründe erforderlich.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.