FG Köln: Klage abgewiesen, Klägerin trägt Kosten; Revision zugelassen
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin erhob Klage vor dem Finanzgericht Köln (Az. 14 K 2820/03). Das Gericht wies die Klage ab, belastete die Klägerin mit den Verfahrenskosten und ließ die Revision zu. Im vorliegenden Tenor werden keine weiteren Entscheidungsgründe mitgeteilt.
Ausgang: Klage der Klägerin vor dem Finanzgericht Köln abgewiesen; Klägerin trägt die Verfahrenskosten; Revision zugelassen
Abstrakte Rechtssätze
Die Abweisung einer Klage durch das Finanzgericht bedeutet, dass das Gericht den geltend gemachten Anspruch als unbegründet zurückweist.
Die unterlegene Partei hat grundsätzlich die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit das Gericht im Urteil eine Kostenentscheidung trifft.
Die Zulassung der Revision durch das Finanzgericht eröffnet die Überprüfung der Rechtsfragen des Urteils durch das Revisionsgericht.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.