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Finanzgericht Köln·10 K 1820/05·11.06.2008

Neufestsetzung der Einkommensteuer 1998: Beklagter zur Änderung des Steuerbescheids verpflichtet

SteuerrechtEinkommensteuerrechtAbgabenverfahrensrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Kläger begehrten die Änderung des Einkommensteuerbescheids für 1998. Das Finanzgericht verpflichtete den Beklagten, den Steuerbescheid sowie den Änderungsbescheid und die Einspruchsentscheidung zu ändern und die Einkommensteuer unter Berücksichtigung eines zu versteuernden Einkommens von 1.815.361 DM neu festzusetzen. Die Kosten trägt der Beklagte; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und die Revision wurde zugelassen.

Ausgang: Klage auf Änderung des Steuerbescheids für 1998 stattgegeben; Beklagter zur Neufestsetzung verpflichtet

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Finanzgericht kann den Beklagten verpflichten, einen fehlerhaften Steuerbescheid zu ändern und die Steuer neu festzusetzen.

2

Eine Verpflichtung zur Änderung kann sich auch auf bereits ergangene Änderungsbescheide und Einspruchsentscheidungen erstrecken.

3

Die Kosten des Verfahrens sind regelmäßig der unterliegenden Partei aufzuerlegen.

4

Ein Urteil kann wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Vollstreckung lässt sich durch Sicherheitsleistung abwenden.

5

Das Finanzgericht kann die Revision zulassen; die Zulassung ist im Tenor anzuordnen.

Tenor

Der Beklagte wird verpflichtet, unter Änderung des Steuerbescheids vom 23.06.2000, in Gestalt des Änderungsbescheids vom 15.05.2001 sowie der Einspruchsentschei-dung vom 23.03.2005 die Einkommensteuer für 1998 unter Berücksichtigung eines zu versteuernden Einkommens i.H.v. 1.815.361,- DM neu festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.