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Finanzgericht Düsseldorf·6 K 357/15 K·14.05.2018

FG Düsseldorf: Klage abgewiesen, Kosten dem Kläger auferlegt, Revision zugelassen

SteuerrechtAllgemeines SteuerrechtAbgabenordnungAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger erhob beim Finanzgericht Düsseldorf Klage; der Tenor enthält nur das Urteil ohne nähere Entscheidungsgründe. Das Gericht wies die Klage ab und verpflichtete den Kläger zur Tragung der Verfahrenskosten. Zugleich wurde die Revision zugelassen. Aus dem bloßen Tenor lassen sich keine materiell-rechtlichen Feststellungen entnehmen.

Ausgang: Klage beim Finanzgericht Düsseldorf abgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Revision wurde zugelassen

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei vollständiger Abweisung der Klage trägt regelmäßig die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

2

Die Zulassung der Revision durch das Finanzgericht eröffnet den Rechtsweg zum Bundesfinanzhof zur materiellen und rechtlichen Überprüfung der Entscheidung.

3

Aus dem bloßen Tenor einer Entscheidung lassen sich keine materiell-rechtlichen Feststellungen ableiten; für belastbare Leitsätze sind die Entscheidungsgründe erforderlich.

4

Fehlen im veröffentlichten Text inhaltliche Begründungen, ist bei der Erschließung des Rechtsstoffs Zurückhaltung geboten und dürfen keine substantiierten materiell-rechtlichen Schlussfolgerungen gezogen werden.

Zitiert von (1)

1 neutral

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.