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BVerwG·2 B 98/13, 2 B 98/13 (2 C 47/13)·26.11.2013

Beamtenbesoldung; Altersdiskriminierungsverbot des Unionsrechts; Revisionszulassung

Öffentliches RechtBeamtenrechtUnionsrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das BVerwG hat die Revision zugelassen, um die Vereinbarkeit der §§ 27 und 28 BBesG a.F. mit dem in der RL 2000/78/EG verankerten Verbot der Altersdiskriminierung zu klären. Zudem soll geprüft werden, ob übergesetzliche Besoldungsansprüche im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht werden können und ob die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie auf Besoldungsregeln anwendbar ist. Die Zulassung erfolgte wegen grundsätzlicher unions- und besoldungsrechtlicher Bedeutung.

Ausgang: Die Revision wurde zugelassen, um die Vereinbarkeit der §§ 27 und 28 BBesG a.F. mit dem Altersdiskriminierungsverbot der RL 2000/78/EG sowie Fragen zu übergesetzlichen Besoldungsansprüchen und der Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 zu klären.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zulassung der Revision ist zu gewähren, wenn die Entscheidung der Vorinstanz Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zur Vereinbarkeit nationaler Besoldungsvorschriften mit Unionsrecht aufwirft.

2

Die Richtlinie 2000/78/EG enthält ein Verbot der Altersdiskriminierung, das bei der Überprüfung innerstaatlicher Besoldungsregelungen herangezogen werden kann.

3

Ansprüche auf übergesetzliche Besoldung und ihre Durchsetzbarkeit innerhalb des laufenden Haushaltsjahres stellen eine klärungsbedürftige Rechtsfrage, die revisionsrechtlich prüfbar ist.

4

Die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 RL 2000/78/EG kann hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs auch auf besoldungsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten zu prüfen sein.

Relevante Normen
§ 27 BBesG vom 06.08.2002§ 28 BBesG vom 06.08.2002§ Art 1 EGRL 78/2000§ Art 2 Abs 1 EGRL 78/2000§ Art 2 Abs 2 EGRL 78/2000§ Art 3 Abs 4 EGRL 78/2000

Vorinstanzen

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2013, Az: 10 A 10422/13, Urteil

Gründe

1

Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, ob die Vorschriften der §§ 27 und 28 BBesG a.F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 der RL 2000/78/EG verstoßen, ob der Anspruch auf eine über das Gesetz (§§ 27 und 28 BBesG a.F.) hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen ist und ob sich die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der RL 2000/78/EG auch auf besoldungsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten erstreckt.