Themis
Anmelden
BVerwG·2 B 48/13, 2 B 48/13 (2 C 39/13)·24.09.2013

Revision zur Vereinbarkeit §§ 27, 28 BBesG a.F. mit RL 2000/78/EG (Altersdiskr.)

Öffentliches RechtBeamtenrechtEuroparecht (Antidiskriminierungsrecht)Sonstig

KI-Zusammenfassung

Das Revisionsverfahren (2 B 48/13) wurde als geeignet erachtet, die Vereinbarkeit der Vorschriften der §§ 27 und 28 BBesG a.F. mit dem Verbot der Altersdiskriminierung nach RL 2000/78/EG zu klären. Weiter ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf über das Gesetz hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend gemacht werden kann. Schließlich ist die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie auf Besoldungsregelungen offen.

Ausgang: Revisionsverfahren als geeignet angesehen, die Vereinbarkeit und Anwendbarkeit der §§ 27, 28 BBesG a.F. mit RL 2000/78/EG sowie Fragen zur Durchsetzbarkeit übergesetzlicher Besoldungsansprüche und zur Reichweite der Bereichsausnahme zu klären

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei der Prüfung der Vereinbarkeit nationaler Besoldungsregelungen mit dem Verbot der Altersdiskriminierung nach RL 2000/78/EG ist zu ermitteln, ob altersbezogene Differenzierungen objektiv und angemessen gerechtfertigt sind.

2

Ein Anspruch auf übergesetzliche Besoldung ist nur insoweit durchsetzbar, als haushaltsrechtliche Voraussetzungen und einschlägige nationale Rechtsgrundlagen dies innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erlauben.

3

Die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 RL 2000/78/EG kann bestimmte Tätigkeits- oder Wirtschaftszweige von der Richtlinienanwendung ausnehmen; ob und in welchem Umfang sie auf besoldungsrechtliche Regelungen Anwendung findet, ist einer konkreten Auslegung und Prüfung zugänglich.

4

Bei unionsrechtlicher Prüfung innerstaatlicher Vorschriften gilt, dass jede unterschiedliche Behandlung wegen des Alters einer mit der Richtlinie vereinbaren Rechtfertigung bedarf.

Relevante Normen
§ 27 und 28 BBesG a.F.§ Richtlinie 2000/78/EG, Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2

Vorinstanzen

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 20. Februar 2013, Az: 10 A 11167/12, Urteil

Gründe

1

Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, ob die Vorschriften der §§ 27 und 28 BBesG a.F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 der RL 2000/78/EG verstoßen, ob der Anspruch auf eine über das Gesetz (§§ 27 und 28 BBesG a.F.) hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen ist und ob sich die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der RL 2000/78/EG auch auf besoldungsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten erstreckt.