Revision zur Vereinbarkeit §§ 27, 28 BBesG a.F. mit RL 2000/78/EG (Altersdiskr.)
KI-Zusammenfassung
Das Revisionsverfahren (2 B 48/13) wurde als geeignet erachtet, die Vereinbarkeit der Vorschriften der §§ 27 und 28 BBesG a.F. mit dem Verbot der Altersdiskriminierung nach RL 2000/78/EG zu klären. Weiter ist zu prüfen, ob ein Anspruch auf über das Gesetz hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend gemacht werden kann. Schließlich ist die Anwendbarkeit der Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie auf Besoldungsregelungen offen.
Ausgang: Revisionsverfahren als geeignet angesehen, die Vereinbarkeit und Anwendbarkeit der §§ 27, 28 BBesG a.F. mit RL 2000/78/EG sowie Fragen zur Durchsetzbarkeit übergesetzlicher Besoldungsansprüche und zur Reichweite der Bereichsausnahme zu klären
Abstrakte Rechtssätze
Bei der Prüfung der Vereinbarkeit nationaler Besoldungsregelungen mit dem Verbot der Altersdiskriminierung nach RL 2000/78/EG ist zu ermitteln, ob altersbezogene Differenzierungen objektiv und angemessen gerechtfertigt sind.
Ein Anspruch auf übergesetzliche Besoldung ist nur insoweit durchsetzbar, als haushaltsrechtliche Voraussetzungen und einschlägige nationale Rechtsgrundlagen dies innerhalb des laufenden Haushaltsjahres erlauben.
Die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 RL 2000/78/EG kann bestimmte Tätigkeits- oder Wirtschaftszweige von der Richtlinienanwendung ausnehmen; ob und in welchem Umfang sie auf besoldungsrechtliche Regelungen Anwendung findet, ist einer konkreten Auslegung und Prüfung zugänglich.
Bei unionsrechtlicher Prüfung innerstaatlicher Vorschriften gilt, dass jede unterschiedliche Behandlung wegen des Alters einer mit der Richtlinie vereinbaren Rechtfertigung bedarf.
Vorinstanzen
vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 20. Februar 2013, Az: 10 A 11167/12, Urteil
Gründe
Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, ob die Vorschriften der §§ 27 und 28 BBesG a.F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 der RL 2000/78/EG verstoßen, ob der Anspruch auf eine über das Gesetz (§§ 27 und 28 BBesG a.F.) hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen ist und ob sich die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der RL 2000/78/EG auch auf besoldungsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten erstreckt.