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BVerwG·2 B 46/13, 2 B 46/13 (2 C 36/13)·24.09.2013

Bemessung des Grundgehalts; Verbot der Altersdiskriminierung; Revisionszulassung

Öffentliches RechtBeamtenrechtEuroparechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Der Senat hat die Revision zugelassen, um zentrale Fragen zur Bemessung des Grundgehalts und zur Vereinbarkeit der früheren §§ 27, 28 BBesG mit dem Verbot der Altersdiskriminierung nach RL 2000/78/EG zu klären. Zudem soll geprüft werden, ob ein Anspruch auf über das Gesetz hinausgehende Besoldung im laufenden Haushaltsjahr durchsetzbar ist. Ferner ist die Reichweite der Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie auf besoldungsrechtliche Regelungen zu untersuchen.

Ausgang: Revision zugelassen zur Klärung unions- und besoldungsrechtlicher Fragen (Altersdiskriminierung, Bereichsausnahme, Durchsetzbarkeit von Besoldungsansprüchen)

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Vereinbarkeit nationaler Besoldungsregelungen mit dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot wegen des Alters ist zu prüfen; nationale Vorschriften können der Kontrolle nach RL 2000/78/EG unterliegen.

2

Die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 RL 2000/78/EG kann den Anwendungsbereich der Richtlinie für bestimmte nationale Regelungen einschränken; ob sie Besoldungsvorschriften erfasst, ist im Einzelfall festzustellen.

3

Ansprüche auf eine über gesetzliche Besoldung hinausgehende Zahlung sind hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit im laufenden Haushaltsjahr unter haushaltsrechtlichen und besoldungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

4

Die Zulassung der Revision ist geboten, wenn die Rechtsfragen geeignet sind, grundsätzliche unions- oder nationalrechtliche Rechtsfragen zur Anwendung des Diskriminierungsverbots und zur Durchsetzbarkeit von Besoldungsansprüchen zu klären.

Relevante Normen
§ 27aF BBesG§ 28aF BBesG§ Art 1 EGRL 78/2000§ Art 2 Abs 1 EGRL 78/2000§ Art 2 Abs 2 EGRL 78/2000§ Art 3 Abs 4 EGRL 78/2000

Vorinstanzen

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 20. Februar 2013, Az: 10 A 11216/12, Urteil

Gründe

1

Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, ob die Vorschriften der §§ 27 und 28 BBesG a.F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung aus Art. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 und 2 der RL 2000/78/EG verstoßen, ob der Anspruch auf eine über das Gesetz (§§ 27 und 28 BBesG a.F.) hinausgehende Besoldung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres geltend zu machen ist und ob sich die Bereichsausnahme des Art. 3 Abs. 4 der RL 2000/78/EG auch auf besoldungsrechtliche Regelungen der Mitgliedstaaten erstreckt.