Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
KI-Zusammenfassung
Der Beschwerdeführer erhob Verfassungsbeschwerde, nachdem die Fachgerichte in der Sache entschieden hatten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kammer erließ den Nichtannahmebeschluss ohne Begründung. Die Entscheidung ist unanfechtbar und damit endgültig.
Ausgang: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen; Nichtannahmebeschluss ohne Begründung, unanfechtbar.
Abstrakte Rechtssätze
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, wenn das Bundesverfassungsgericht die für eine Annahme erforderlichen Voraussetzungen nicht als erfüllt ansieht.
Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts kann als Kammerbeschluss ohne ausführliche Begründung ergehen.
Ein Nichtannahmebeschluss ist unanfechtbar; gegen die Nichtannahme steht kein weiteres Rechtsmittel zum Bundesverfassungsgericht offen.
Vorinstanzen
vorgehend Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, 22. Februar 2018, Az: 1 VB 54/17, Beschluss
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 19. Juni 2017, Az: 1 S 1361/16, Beschluss
vorgehend VG Karlsruhe, 21. April 2016, Az: 2 K 2240/15, Urteil
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
| Diese Entscheidung ist unanfechtbar. | |