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BVerfG·2 BvR 2346/12·21.05.2015

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Nichtanwendung des § 3 Nr 3 EStG auf privatvertragliche Ablösungszahlungen

SteuerrechtEinkommensteuerrechtVerfassungsrecht (Verfassungsbeschwerde)Verworfen

KI-Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Behandlung privatvertraglicher Ablösungszahlungen im Blick auf § 3 Nr. 3 EStG nicht zur Entscheidung angenommen und den Beschluss ohne Begründung erlassen. Damit blieb die materielle Frage der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung offen. Vorinstanzen waren BFH und Sächsisches Finanzgericht.

Ausgang: Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung von § 3 Nr. 3 EStG auf privatvertragliche Ablösungszahlungen nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss ohne Begründung)

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts ohne Begründung stellt keine inhaltliche Prüfung der behaupteten Grundrechtsverletzung dar und enthält keine bindende Rechtsauslegung.

2

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde lässt die fachgerichtliche Rechtsanwendung zu einer streitigen materiellen Norm (hier: § 3 Nr. 3 EStG) unberührt; die materielle Klärung verbleibt bei den Fachgerichten.

3

Das Bundesverfassungsgericht kann Verfassungsbeschwerden mangels Entscheidungserheblichkeit oder Unzulässigkeit ohne Begründung nicht zur Entscheidung annehmen; dadurch wird die zugrundeliegende Rechtsfrage nicht entschieden.

4

Bei Zweifeln an der Anwendbarkeit einer Steuerbefreiung auf privatvertragliche Ablösungszahlungen obliegt die vorrangige Klärung dem Steuerrecht und den hierfür zuständigen Finanzgerichten; verfassungsrechtliche Rügen sind subsidiär zu prüfen.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 3 Nr 3 EStG 1997§ 34 EStG 1997

Vorinstanzen

vorgehend BFH, 14. August 2012, Az: IX B 45/12, Beschluss

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 7. Februar 2012, Az: 3 K 1475/07, Urteil