Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
KI-Zusammenfassung
Der Beschwerdeführer erhob Verfassungsbeschwerde, die das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung annahm. Der Beschluss wurde als unanfechtbarer Kammerbeschluss ohne Begründung erlassen. Damit wurde nicht über die materiellen Rechts- oder Sachfragen entschieden. Im Metadatenverlauf ist ein späteres Urteil des EGMR vermerkt.
Ausgang: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen; Nichtannahmebeschluss als unanfechtbare Kammerentscheidung
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch einen Nichtannahmebeschluss erledigen.
Ein Nichtannahmebeschluss kann als Kammerbeschluss ohne schriftliche Begründung ergehen.
Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts kann unanfechtbar sein.
Ein Nichtannahmebeschluss stellt keine Entscheidung in der Sache (inhaltliche Prüfung der Beschwerde) dar.
Vorinstanzen
vorgehend OLG Hamm, 13. September 2012, Az: III-2 Ws 270/12, Beschluss
vorgehend LG Bochum, 19. Juli 2012, Az: II-12 KLs - 35 Js 145/10 AK 3/12, Beschluss
nachgehend Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 27. April 2017, Az: 73607/13, Urteil
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.