Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
KI-Zusammenfassung
Der Beschwerdeführer legte Verfassungsbeschwerde ein und beantragte parallel eine einstweilige Anordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde in einem Kammerbeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Dadurch ist der Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung erledigt. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Ausgang: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen; Antrag auf einstweilige Anordnung dadurch erledigt
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Nichtannahmebeschluss nicht zur Entscheidung annehmen.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde kann zur Folge haben, dass ein damit verbundener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt ist.
Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar.
Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts können ohne ausdrückliche Begründung ergehen.
Vorinstanzen
nachgehend BVerfG, 12. Dezember 2020, Az: 2 BvR 1968/20, Kammerbeschluss
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.