Themis
Anmelden
BVerfG·2 BvR 1607/13·30.03.2015

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

VerfahrensrechtVerfassungsprozessrechtZulässigkeitsfragenVerworfen

KI-Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1607/13) hat am 30.03.2015 in einem Kammerbeschluss die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde ohne nähere Begründung erlassen. Ein solcher Nichtannahmebeschluss trifft keine materiellen Feststellungen zur Sache und ersetzt keine inhaltliche Prüfung der Verfassungsbeschwerde. Aktenzeichen und ECLI dokumentieren das Verfahren.

Ausgang: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Kammerbeschluss ohne Begründung)

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts kann die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne nähere Begründung feststellen.

2

Ein Nichtannahmebeschluss begründet keine materiellen Feststellungen zur Sache und stellt keine inhaltliche Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Fragen dar.

3

Aus einem Nichtannahmebeschluss ohne Begründung lassen sich keine verallgemeinerbaren Leitsätze zum materiellen Verfassungsrecht ableiten.

4

Die formalrechtlichen Angaben des Beschlusses (Aktenzeichen, Datum, ECLI) sind Bestandteil der Verfahrensdokumentation.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Vorinstanzen

vorgehend BFH, 10. Mai 2013, Az: VI B 10/13, Beschluss