Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
KI-Zusammenfassung
Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden vom BVerfG zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss erfolgte als Kammerbeschluss ohne Begründung. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit endete das Verfahren mittels Nichtzulassung der Beschwerden.
Ausgang: Verfassungsbeschwerden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und nicht zur Entscheidung angenommen; Beschluss unanfechtbar.
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann mehrere Verfassungsbeschwerden zur gemeinsamen Entscheidung verbinden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, kann in einem Kammerbeschluss ohne ausführliche Begründung erfolgen.
Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden sind unanfechtbar.
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 22. April 2009, Az: VI S 4/09, Beschluss
vorgehend BFH, 18. Dezember 2008, Az: VI R 8/06, Urteil
vorgehend BFH, 22. April 2009, Az: VI R 5/09, Beschluss
vorgehend BFH, 18. Dezember 2008, Az: VI R 49/06, Urteil
Tenor
Die Verfassungsbeschwerdeverfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.