Themis
Anmelden
BVerfG·2 BvR 116/13·19.08.2014

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Umwandlungssteuerrecht, Vertrauensschutz

Öffentliches RechtVerfassungsrechtSteuerrecht (Umwandlungssteuerrecht)Sonstig

KI-Zusammenfassung

Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem umwandlungssteuerrechtlichen Verfahren und rügte Verletzung des Vertrauensschutzes. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde im Kammer-Nichtannahmebeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit blieb eine materielle Prüfung der verfassungsrechtlichen Fragen aus; zuvor entschieden BFH und Finanzgericht Berlin‑Brandenburg.

Ausgang: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss ohne Begründung)

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch den Senat stellt keine Entscheidung über die materielle Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Maßnahmen dar.

2

Ein Kammer-Nichtannahmebeschluss kann ohne Begründung ergehen; in diesem Fall werden keine verfassungsrechtlichen Grundsätze zur Sache festgestellt.

3

Die Zulassung einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass die Sache grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist; fehlt dies, erfolgt keine Annahme zur Entscheidung.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 12 Abs 2 UmwStG vom 29.10.1997§ 27 Abs 3 UmwStG vom 19.12.1997

Vorinstanzen

vorgehend BFH, 25. September 2012, Az: I B 189/11, Beschluss

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 19. Oktober 2011, Az: 12 K 122248/09, Urteil