Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Umwandlungssteuerrecht, Vertrauensschutz
KI-Zusammenfassung
Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem umwandlungssteuerrechtlichen Verfahren und rügte Verletzung des Vertrauensschutzes. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde im Kammer-Nichtannahmebeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit blieb eine materielle Prüfung der verfassungsrechtlichen Fragen aus; zuvor entschieden BFH und Finanzgericht Berlin‑Brandenburg.
Ausgang: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss ohne Begründung)
Abstrakte Rechtssätze
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch den Senat stellt keine Entscheidung über die materielle Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Maßnahmen dar.
Ein Kammer-Nichtannahmebeschluss kann ohne Begründung ergehen; in diesem Fall werden keine verfassungsrechtlichen Grundsätze zur Sache festgestellt.
Die Zulassung einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass die Sache grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist; fehlt dies, erfolgt keine Annahme zur Entscheidung.
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 25. September 2012, Az: I B 189/11, Beschluss
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 19. Oktober 2011, Az: 12 K 122248/09, Urteil