Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Einkommensteuerrecht - Pauschaler Kilometersatz
KI-Zusammenfassung
Das BVerfG hat mit Nichtannahmebeschluss vom 20.08.2013 eine Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des BFH/FG zum pauschalen Kilometersatz im Einkommensteuerrecht nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss erfolgte ohne Begründung. Das Gericht traf damit keine materielle Klärung der einkommensteuerlichen Rechtsfragen; die Vorinstanzen bleiben in der Sache maßgeblich.
Ausgang: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-/FG-Entscheidung zum pauschalen Kilometersatz durch Nichtannahmebeschluss des BVerfG ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Nichtannahmebeschluss ohne schriftliche Begründung nicht zur Entscheidung annehmen.
Ein Nichtannahmebeschluss des BVerfG stellt keine inhaltliche Entscheidung über die verfassungsrechtliche Bewertung einer steuerrechtlichen Regelung dar.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde enthebt die fachgerichtlichen Entscheidungen (z. B. BFH, Finanzgerichte) nicht von ihrer Bindungswirkung in der Sache.
Das Verfahren der Nichtannahme dient der Prüfung, ob eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Klärung erforderlich ist; wird dies verneint, bleibt die materielle Rechtslage von den Fachgerichten bestimmt.
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 15. März 2011, Az: VI B 145/10, Beschluss
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 22. Oktober 2010, Az: 10 K 1768/10, Urteil