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BVerfG·2 BvC 37/14·20.07.2016

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung

Öffentliches RechtVerfassungsrechtWahlrechtVerworfen

KI-Zusammenfassung

Die Wahlprüfungsbeschwerde (2 BvC 37/14) wurde vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Das Gericht verweist auf die im Schreiben des Berichterstatters vom 12. April 2016 dargestellten Gründe und sieht gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weiteren Begründung ab. Der Beschluss stellt damit die a-limine-Abweisung der Beschwerde ohne eigene ausführliche Begründung fest.

Ausgang: Wahlprüfungsbeschwerde als a-limine verworfen; weitere Begründung gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG unterlassen

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weiteren Begründung absehen, wenn die wesentlichen Erwägungen im Schriftstück des Berichterstatters dargelegt sind.

2

Eine Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen, wenn die im Berichterstattervortrag dargestellten Gründe ihren Erfolg versagen.

3

Die Bezugnahme des Beschlusses auf die Gründe des Berichterstatters ersetzt eine eigene ausführliche Entscheidungsbegründung, soweit die genannten Gründe die Entscheidung tragen.

Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG§ 24 Satz 2 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 12. April 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.