Verwerfung (a-limine-Abweisung) mehrerer Wahlprüfungsbeschwerden unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
KI-Zusammenfassung
Mehrere Wahlprüfungsbeschwerden wurden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Das Gericht stützte die Entscheidung auf das Berichterstatterschreiben vom 12. Oktober 2018, aus dem sich ergab, dass den Beschwerden der Erfolg versagt ist. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wurde auf eine weitergehende Begründung verzichtet. Die Entscheidung stellt eine summarische (a-limine) Abweisung dar.
Ausgang: Mehrere Wahlprüfungsbeschwerden verbunden und als unbegründet verworfen; weitere Begründung nach § 24 Satz 2 BVerfGG unterlassen.
Abstrakte Rechtssätze
Mehrere Wahlprüfungsbeschwerden können zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden, wenn dies der effizienten Verfahrensführung dient.
Das Bundesverfassungsgericht kann Wahlprüfungsbeschwerden verwerfen, wenn aus dem Berichterstatterschreiben hervorgeht, dass die Beschwerden keinen Erfolg haben.
Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Gericht von einer ausführlichen Begründung absehen, wenn die Entscheidungsgründe hinreichend aus dem Berichterstatterschreiben ersichtlich sind.
Eine a-limine-Abweisung ist zulässig, soweit die vorgelegten Unterlagen und die Bewertung des Berichterstatters offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg begründen.
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und verworfen.
Gründe
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.