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BVerfG·2 BvC 22/18, 2 BvC 23/18, 2 BvC 24/18, 2 BvC 25/18·21.11.2018

Verwerfung (a-limine-Abweisung) mehrerer Wahlprüfungsbeschwerden unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben

Öffentliches RechtVerfassungsprozessrechtWahlrechtVerworfen

KI-Zusammenfassung

Mehrere Wahlprüfungsbeschwerden wurden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Das Gericht stützte die Entscheidung auf das Berichterstatterschreiben vom 12. Oktober 2018, aus dem sich ergab, dass den Beschwerden der Erfolg versagt ist. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wurde auf eine weitergehende Begründung verzichtet. Die Entscheidung stellt eine summarische (a-limine) Abweisung dar.

Ausgang: Mehrere Wahlprüfungsbeschwerden verbunden und als unbegründet verworfen; weitere Begründung nach § 24 Satz 2 BVerfGG unterlassen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Mehrere Wahlprüfungsbeschwerden können zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden, wenn dies der effizienten Verfahrensführung dient.

2

Das Bundesverfassungsgericht kann Wahlprüfungsbeschwerden verwerfen, wenn aus dem Berichterstatterschreiben hervorgeht, dass die Beschwerden keinen Erfolg haben.

3

Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Gericht von einer ausführlichen Begründung absehen, wenn die Entscheidungsgründe hinreichend aus dem Berichterstatterschreiben ersichtlich sind.

4

Eine a-limine-Abweisung ist zulässig, soweit die vorgelegten Unterlagen und die Bewertung des Berichterstatters offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg begründen.

Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG§ 24 Satz 2 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und verworfen.

Gründe

1

Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.