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BVerfG·1 BvR 2895/15·09.06.2016

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Öffentliches RechtVerfassungsrechtVerfassungsprozessrechtVerworfen

KI-Zusammenfassung

Der Beschwerdeführer erhob Verfassungsbeschwerde gegen eine vorinstanzliche Entscheidung (BGH). Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde in einem Kammerbeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit wurde über Zulässigkeit und Begründetheit nicht materiell entschieden. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Ausgang: Verfassungsbeschwerde in Kammerbeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen; Beschluss unanfechtbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Kammerbeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung annehmen.

2

Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar.

3

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ersetzt keine inhaltliche Prüfung von Zulässigkeit oder Begründetheit der Beschwerde und begründet keine Feststellung zur Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung.

4

Bleibt die Verfassungsbeschwerde unberücksichtigt, so bleibt die vorinstanzliche Entscheidung in ihrer Rechtswirkung bestehen.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 1 AMRabG

Vorinstanzen

vorgehend BGH, 30. April 2015, Az: I ZR 127/14, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.