Themis
Anmelden
BVerfG·1 BvR 2777/11·16.08.2012

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Anrechnung niederländischer Schenkungssteuer

SteuerrechtAbgabenrechtInternationales SteuerrechtVerworfen

KI-Zusammenfassung

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2777/11) gegen das Urteil des BFH (II R 58/09) offenbar nicht zur Entscheidung angenommen; der Beschluss erfolgte ohne Begründung. Streitgegenstand war die Frage der Anrechnung niederländischer Schenkungssteuer. Das Gericht hat die Annahme als nicht gegeben erachtet, eine inhaltliche Prüfung der Vorentscheidung erfolgte nicht.

Ausgang: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung zur Anrechnung niederländischer Schenkungssteuer nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss ohne Begründung)

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Nichtannahmebeschluss des BVerfG ohne Begründung schafft keine materiell-rechtliche Bindungswirkung und begründet keine Leitsatzwirkung für die Rechtsprechung.

2

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bedeutet nicht, dass die Vorinstanzentscheidung verfassungsrechtlich geprüft oder für verfassungsgemäß erklärt wurde.

3

Vor dem BVerfG ist die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich subsidiär; das Gericht nimmt Beschwerden nur an, wenn grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen oder praktische Bedeutung gegeben sind.

4

Die Auslegung und Anrechnung ausländischer Schenkungssteuer liegt primär in der Zuständigkeit der Finanzgerichte und des BFH; das BVerfG entscheidet nur bei aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Belangen.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 21 ErbStG 1997

Vorinstanzen

vorgehend BFH, 7. September 2011, Az: II R 58/09, Urteil