Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Parallelentscheidung
KI-Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 2072/15) mit Kammerbeschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde ohne Begründung erlassen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Vorinstanzen waren LG Hannover, OLG Celle und der BGH.
Ausgang: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen; Beschluss unanfechtbar.
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Beschluss nicht zur Entscheidung annehmen.
Eine Nichtannahmeentscheidung kann als Kammerbeschluss ohne Begründung ergehen.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht ist unanfechtbar.
Ein Nichtannahmebeschluss ohne Begründung enthält im Tenor keine inhaltliche Begründung der Nichtannahme.
Vorinstanzen
vorgehend BGH, 13. August 2015, Az: III ZR 302/14, Beschluss
vorgehend BGH, 16. Juli 2015, Az: III ZR 302/14, Beschluss
vorgehend OLG Celle, 14. August 2014, Az: 11 U 274/13, Beschluss
vorgehend LG Hannover, 23. Oktober 2013, Az: 7 O 26/13, Urteil
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.