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BVerfG·1 BvR 2072/15·10.09.2015

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Parallelentscheidung

Öffentliches RechtVerfassungsprozessrechtVerfassungsbeschwerdeVerworfen

KI-Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 2072/15) mit Kammerbeschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde ohne Begründung erlassen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Vorinstanzen waren LG Hannover, OLG Celle und der BGH.

Ausgang: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen; Beschluss unanfechtbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Beschluss nicht zur Entscheidung annehmen.

2

Eine Nichtannahmeentscheidung kann als Kammerbeschluss ohne Begründung ergehen.

3

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht ist unanfechtbar.

4

Ein Nichtannahmebeschluss ohne Begründung enthält im Tenor keine inhaltliche Begründung der Nichtannahme.

Vorinstanzen

vorgehend BGH, 13. August 2015, Az: III ZR 302/14, Beschluss

vorgehend BGH, 16. Juli 2015, Az: III ZR 302/14, Beschluss

vorgehend OLG Celle, 14. August 2014, Az: 11 U 274/13, Beschluss

vorgehend LG Hannover, 23. Oktober 2013, Az: 7 O 26/13, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.