Themis
Anmelden
BVerfG·1 BvR 2061/15·10.09.2015

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Parallelentscheidung

Öffentliches RechtVerfassungsrechtGerichtsverfahrensrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2061/15) hat die Verfassungsbeschwerde durch einen Kammerbeschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde ohne Begründung erlassen. Nach Tenor ist die Entscheidung unanfechtbar, sodass das Verfahren vor dem BVerfG ohne inhaltliche Entscheidung beendet ist.

Ausgang: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss); Entscheidung unanfechtbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts kann ohne nähere Begründung ergehen.

2

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht kann durch unanfechtbaren Beschluss festgestellt werden.

3

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde führt dazu, dass das Bundesverfassungsgericht in der Sache nicht inhaltlich entscheidet.

Vorinstanzen

vorgehend BGH, 16. Juli 2015, Az: III ZR 218/14, Beschluss

vorgehend OLG Dresden, 3. Juni 2014, Az: 5 U 1825/13, Urteil

vorgehend LG Dresden, 17. Oktober 2013, Az: 9 O 485/13, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.