PKH-Gewährung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
KI-Zusammenfassung
Die Beschwerdeführerin beantragte Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Rechtsanwalts beim Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hat der Antragstellerin Prozesskostenhilfe gewährt und Herrn G. c/o Rechtsanwälte S. beigeordnet. Der Beschluss stellt damit die Bedürftigkeit und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes fest.
Ausgang: Antrag auf Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Rechtsanwalts wurde stattgegeben.
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann im Rahmen seiner Verfahrensbefugnisse Prozesskostenhilfe gewähren.
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe kann mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts verbunden werden, wenn dies zur wirksamen Durchsetzung der Rechte des Bedürftigen erforderlich ist.
Wird im Prozesskostenhilfebeschluss eine Beiordnung vorgenommen, muss das Gericht die Beiordnung eines konkreten Rechtsanwalts ausdrücklich anordnen.
Die Entscheidung über Prozesskostenhilfe beruht auf der Prüfung der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung zur Sicherung des rechtlichen Gehörs und effektiven Rechtsschutzes.
Vorinstanzen
vorgehend BSG, 13. November 2008, Az: B 14 AS 2/08 R, Urteil
vorgehend SG Dortmund, 12. November 2007, Az: S 32 AS 428/06, Urteil
Tenor
Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn G. c/o Rechtsanwälte S. gewährt.