Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Bluterkrankheit - Versorgungsmedizinische Grundsätze - Auslegung - Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft - Teilhabebeeinträchtigung
KI-Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht entscheidet zur Auslegung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMB) bei der GdB-Feststellung für Bluterkrankheit. Streitpunkt ist die Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft und des Teilhabeprinzips. Das Gericht betont, dass die VMB unter Berücksichtigung aktueller medizinischer Erkenntnisse auszulegen sind und die konkrete Teilhabebeeinträchtigung maßgeblich für die GdB-Bemessung ist. Die Einzelfallwürdigung bleibt erforderlich.
Ausgang: BSG klärt Auslegung der VMB bei GdB-Feststellung für Bluterkrankheit unter Berücksichtigung medizinischen Erkenntnisstands und Teilhabeaspekten.
Abstrakte Rechtssätze
Bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft auszulegen.
Für die Bemessung des GdB ist primär die konkrete Teilhabebeeinträchtigung des Betroffenen maßgeblich, nicht nur die Diagnosebezeichnung.
Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze dienen als verbindliche Auslegungs- und Bewertungsgrundlage, lassen aber Raum für eine einzelfallbezogene Würdigung unter Zugrundelegung aktueller medizinischer Erkenntnisse.
Bei chronischen oder wechselhaften Erkrankungen sind sowohl die Auswirkungen der Erkrankung als auch die verbleibenden Einschränkungen trotz Therapie auf die Teilhabe bei der GdB-Bemessung zu berücksichtigen.
Vorinstanzen
vorgehend SG Neuruppin, 26. August 2021, Az: S 40 SB 29/19, Urteil
vorgehend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 6. August 2024, Az: L 11 SB 200/21, Urteil