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BSG·B 7 AS 6/25 R·02.12.2025

Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach der Regelbedarfsstufe 2 im Jahr 2022

SozialrechtGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)Leistungsbemessung/RegelbedarfSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Bundessozialgericht hat im Verfahren B 7 AS 6/25 R die Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Regelbedarfs nach Regelbedarfsstufe 2 für das Jahr 2022 behandelt. Entscheidend war die Frage, ob die Regelbedarfsbemessung das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum und das Sozialstaatsprinzip wahrt. Aus dem vorliegenden Metadaten-Auszug geht der konkrete Ausgang nicht hervor; der Volltext der Begründung liegt nicht bei.

Ausgang: Metadaten-Auszug ohne Volltext: konkreter Entscheidungsinhalt bzw. Ausgang aus dem bereitgestellten Dokument nicht ermittelbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Verfassungsmäßigkeit der Höhe staatlicher Regelbedarfe ist daran zu messen, ob sie das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum sichert und das Sozialstaatsprinzip erfüllt.

2

Dem Gesetzgeber steht bei der Festlegung von Regelbedarfen ein Bewertungsspielraum zu; eine verfassungsrechtliche Beanstandung setzt voraus, dass dieser Spielraum offensichtliche Mindeststandards verletzt.

3

Sozialgerichte prüfen im Rahmen von Leistungs- und Leistungsverweigerungsklagen auch die Verfassungsmäßigkeit von Leistungshöhen; bei grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen kann eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geboten sein.

Relevante Normen
§ 19 SGB 2§ 20 Abs 4 SGB 2§ 20 Abs 1a SGB 2§ 73 SGB 2§ 28 SGB 12§ 28a SGB 12

Vorinstanzen

vorgehend SG Mannheim, 16. Dezember 2022, Az: S 2 AS 44/22, Urteil

vorgehend Landessozialgericht Baden-Württemberg, 22. Oktober 2024, Az: L 13 AS 694/23, Urteil